Datenschutzbeauftragter
Einen Datenschutzbeauftragten muss man in Deutschland benennen, wenn in dem Unternehmen 10 oder mehr Personen mit elektronischer Datenverarbeitung beschäftigt sind. Dazu zählen auch Freelancer, die regelmäßig beschäftigt werden. Elektronische Datenverarbeitung ist im Prinzip bereits das Verwalten eines Mailprogramms. Die Anforderungen sind also gering. Reine Produktionsmitarbeiter, die keinen Rechner haben, zählen aber nicht.